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   VGH Bayern, 08.12.2016 - 4 ZB 16.1583   

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VGH Bayern, 08.12.2016 - 4 ZB 16.1583 (https://dejure.org/2016,48017)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.12.2016 - 4 ZB 16.1583 (https://dejure.org/2016,48017)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 4 ZB 16.1583 (https://dejure.org/2016,48017)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsteuererlass wegen nicht zu vertretender Rohertragsminderung; Vollständige und wahrheitsgemäße Offenlegung der besteuerungsrelevanten Tatsachen; Substantiierte Darlegung von konkreten Bemühungen um eine Vermietung oder Verpachtung

  • rewis.io

    Grundsteuererlass wegen nicht zu vertretender Rohertragsminderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsteuererlass; Ertragsminderung; Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen; Vermietungs- und Verpachtungsbemühungen; überregionale Werbung; Internet; Substanziierungspflicht; Sachaufklärungspflicht; Beweisantrag

  • rechtsportal.de

    Grundsteuererlass wegen nicht zu vertretender Rohertragsminderung; Vollständige und wahrheitsgemäße Offenlegung der besteuerungsrelevanten Tatsachen; Substantiierte Darlegung von konkreten Bemühungen um eine Vermietung oder Verpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.05.2014 - 9 C 1.13

    Grundsteuer; Grundstück; Mietvertrag; Grundsteuererlass; Ertragsminderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2016 - 4 ZB 16.1583
    Im vorliegenden Fall hat die Klägerin entgegen der aus § 1 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 90 Abs. 1 AO folgenden Verpflichtung, die besteuerungsrelevanten Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen (vgl. BVerwG, U. v. 14.5.2014 - 9 C 1/13 - NVwZ-RR 2014, 894 Rn. 19), weder im Verwaltungsverfahren noch im nachfolgenden Gerichtsverfahren in nachvollziehbarer Weise substantiiert dargelegt, welche konkreten Bemühungen um eine Vermietung oder Verpachtung - und nicht lediglich um einen Verkauf - des streitgegenständlichen Anwesens sie oder von ihr beauftragte Personen im Jahr 2013 tatsächlich unternommen haben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - 14 A 1513/12

    Hinreichende Vermietungsbemühungen für den Ausschluss eines Vertretenmüssens der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2016 - 4 ZB 16.1583
    Der Steuerpflichtige ist allerdings nicht gehalten, Werbemaßnahmen zu ergreifen, die nur in geringem Umfang erfolgversprechend sind und deren Kosten gemessen an der Erhöhung der Vermietungschancen unzumutbar erscheinen (vgl. OVG NRW, U. v. 20.3.2014 - 14 A 1513/12 - juris, Rn. 30; OVG RhPf, U. v. 2.5.2016 - 6 A 10971/15 - DVBl 2016, 990 Rn. 24).
  • VGH Bayern, 06.09.2011 - 14 ZB 11.409

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit, wenn gerügt wird, das

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2016 - 4 ZB 16.1583
    Bei den in der Klagebegründung vom 15. Juni 2016 enthaltenen Zeugenangeboten handelte es sich lediglich um die Ankündigung von Beweisanträgen bzw. um bloße Beweisanregungen, welche die Folgen des § 86 Abs. 2 VwGO nicht auszulösen vermögen (vgl. BayVGH, B. v. 6.9.2011 - 14 ZB 11.409 - juris Rn. 11 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 9 C 8.07

    Grundsteuererlass; Ertragsminderung; normaler Rohertrag; Jahresrohmiete; übliche

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2016 - 4 ZB 16.1583
    Ein Steuerpflichtiger hat eine Ertragsminderung nur dann nicht zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, d. h. wenn er die Ertragsminderung weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeigeführt hat noch ihren Eintritt durch geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen hat verhindern können (BVerwG, U. v. 25.6.2008 - 9 C 8.07 - NVwZ-RR 2008, 814 Rn. 18).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2016 - 4 ZB 16.1583
    Die Klägerin hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B. v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - NVwZ 2009, 515/516 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 14 A 1636/15

    Vermietungsbemühungen zum Ausschluss eines Vertretenmüssens der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2016 - 4 ZB 16.1583
    Angesichts der weitreichenden Nutzung des Internets gerade im geschäftlichen Verkehr und der offensichtlichen technischen Vorteile dieses Mediums bei der gezielten landesweiten Suche nach geeigneten Angeboten ist es in der Regel erforderlich, dass größere leerstehende Gewerbeimmobilien auch über das Internet angeboten werden, um von hinreichenden Vermietungsbemühungen als Voraussetzung für einen Grundsteuererlass ausgehen zu können (OVG RhPf, a. a. O. Rn. 27; OVG NRW, a. a. O., Rn. 47; B. v. 25.11.2016 - 14 A 1636/15 - juris Rn. 29).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2016 - 6 A 10971/15

    Grundsteuererlass wegen Ertragsminderung - Anforderungen an Vermietungsbemühungen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2016 - 4 ZB 16.1583
    Der Steuerpflichtige ist allerdings nicht gehalten, Werbemaßnahmen zu ergreifen, die nur in geringem Umfang erfolgversprechend sind und deren Kosten gemessen an der Erhöhung der Vermietungschancen unzumutbar erscheinen (vgl. OVG NRW, U. v. 20.3.2014 - 14 A 1513/12 - juris, Rn. 30; OVG RhPf, U. v. 2.5.2016 - 6 A 10971/15 - DVBl 2016, 990 Rn. 24).
  • BVerwG, 06.05.2013 - 4 B 54.12

    Rügefrist für Verfahrensmangel

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2016 - 4 ZB 16.1583
    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. BVerwG, B. v. 6.5.2013 - 4 B 54.12 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 22.01.2014 - 9 B 56.13

    Zum Vertretenmüssen einer wesentlichen Ertragsminderung im Rahmen der Grundsteuer

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2016 - 4 ZB 16.1583
    Unter welchen Bedingungen dies der Fall ist, ist eine Frage des Einzelfalls (BVerwG, B. v. 22.1.2014 - 9 B 56/13 - Rn. 6 m. w. N.).
  • VG Würzburg, 06.05.2019 - W 8 K 18.1353

    Kein Erlass der Grundsteuer

    Der Steuerpflichtige ist nach § 90 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Abgabenordnung (AO) zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet; er hat insbesondere die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen und die ihm bekannten Beweismittel anzugeben (BVerwG, U.v. 14.05.2014 - Az. 9 C 1/13 - juris Rn. 19; B.v. 03.12.2014 - 9 B 73/14 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 08.12.2016 - 4 ZB 16.1583 - Rn. 13; VG Bayreuth U. v. 21.2.2018 - 4 K 17.173 - juris).
  • VG Augsburg, 18.04.2018 - Au 6 K 17.292

    Erfolglose Klage auf Teilerlass der Grundsteuer

    Dabei hat der Steuerpflichtige den Leerstand insbesondere dann zu vertreten, wenn der angestrebte Vertragsabschluss an unrealistischen Mietforderungen scheitert (BayVGH, B.v. 8.12.2016 - 4 ZB 16.1583 - juris Rn. 13).
  • VG Bayreuth, 21.02.2018 - B 4 K 17.173

    Grundsteuererlass wegen wesentlicher Ertragsminderung

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 29.06.2016 wurde mit Beschluss vom 08.12.2016 (Az. 4 ZB 16.1583, juris) abgelehnt.

    Der Steuerpflichtige ist nach § 90 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Abgabenordnung (AO) zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet; er hat insbesondere die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen und die ihm bekannten Beweismittel anzugeben (BVerwG, U.v. 14.05.2014, Az. 9 C 1/13, Rdnr. 19; B.v. 03.12.2014, Az. 9 B 73/14, Rdnr. 4; BayVGH, B.v. 08.12.2016, Az. 4 ZB 16.1583, Rdnr. 13 - jeweils juris).

    Die Klägerin hat - wie in den Verfahren zum Grundsteuererlass für die Kalenderjahre 2012 und 2013 (vgl. zum Kalenderjahr 2013 insbesondere BayVGH, B.v. 08.12.2016, a.a.O., Rdnr. 13) - auch hierbei ihre Mitwirkungspflicht nach § 90 AO nicht erfüllt.

    Es ist nicht Aufgabe des Tatsachengerichts, einen lückenhaften Sachvortrag desjenigen, der sich auf das Vorliegen eines Erlasstatbestands beruf, durch eigene Nachforschungen zu vervollständigen (BayVGH, B.v. 08.12.2016, a.a.O., Rdnr. 14).

  • VGH Bayern, 15.02.2017 - 11 ZB 16.2576

    Beseitigung von Verkehrshindernissen

    Auf eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann sich jedoch ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht berufen, wenn er nicht alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, sondern davon absieht, einen förmlichen Beweisantrag zu stellen bzw. stellen zu lassen (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 8.12.2016 - 4 ZB 16.1583 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 26.08.2020 - W 8 E 20.854

    Einstweiliger Rechtsschutz: Vollstreckung aus einem Grundsteuerbescheid

    Der Steuerpflichtige ist nach § 90 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Abgabenordnung (AO) zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet; er hat insbesondere die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen und die ihm bekannten Beweismittel anzugeben (BVerwG, U.v. 14.05.2014 - Az. 9 C 1/13 - juris Rn. 19; B.v. 03.12.2014 - 9 B 73/14 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 08.12.2016 - 4 ZB 16.1583 - Rn. 13; VG Bayreuth U. v. 21.2.2018 - 4 K 17.173 - juris).
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